ÜBERARBEITET UND WIRKSAM FÜR ALLE BESTELLUNGEN, DIE AM UND NACH DEM 22. APRIL 2020 ANGENOMMEN WURDEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Produktion
ANGEBOTE UND AUFTRÄGE UNTERLIEGEN DEN HIERIN ENTHALTENEN SAMTEC VERKAUFSBEDINGUNGEN
Bitte klicken Sie zum Herunterladen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Deutsch.Maßgebliche Vorschriften
Die Bedingungen in dieser Vereinbarung („Vereinbarung“) ersetzen alle Bestimmungen, Bedingungen und Konditionen, die in oder auf einer Anfrage, Kaufauftrag, einem Bestätigungsauftrag oder einer anderen Korrespondenz oder Dokumenten („Käuferdokumente“) der Partei, die einen Auftrag oder eine Angebotsanfrage vorlegt („Käufer“), und Samtec, Inc. („Verkäufer“) widerspricht jeglichen solchen Bedingungen des Käufers ausdrücklich. Die Rechte der Parteien richten sich ausschließlich nach den Bedingungen dieses Vertrages, die zum Zeitpunkt der Annahme des Kaufauftrags des Käufers durch den Verkäufer gelten. Die Bedingungen dieser Vereinbarung dürfen nur in einem vom Käufer und Verkäufer unterzeichneten Schreiben geändert werden. Der Verkäufer gibt keine Zusicherungen oder Garantien für diesen Auftrag, es sei denn, diese sind ausdrücklich hierin enthalten.
Der Verkäufer stellt Katalogprodukte („Produkte“) nach den Standards und Anforderungen des Verkäufers her. Spezifische Anforderungen und Normen des Kunden sind nur dann anwendbar, wenn sie in den Plänen des Verkäufers mit Zustimmung des Verkäufers ergänzt und vollständig dargestellt werden. Vermerke in den Unterlagen des Käufers, die gegenteilige Angaben zu den Zeichnungen des Verkäufers enthalten oder verlangen, sind ungültig.
Fracht und Lieferung
Die Preise basieren auf den Frachtbedingungen ab Werk (EXW) der vom Verkäufer benannten Produktionsstätte gemäß Incoterms 2010. Die Lieferung von Produkten an den Verkehrsträger oder zugelassenen LKW-Fahrer gilt als Lieferung an den Käufer. Das Eigentum und die Gefahr von Verlust oder Beschädigung während des Transports gehen mit der Lieferung auf den Käufer über.
Preisänderungen
Preisänderungen sind vorbehalten, wenn der Verkäufer dies vor der Auftragsannahme durch den Verkäufer mitteilt. Die Preise basieren auf der gesamten Abrufmenge, die dem Angebot zugrunde liegt. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Preise anzupassen und dem Käufer eine Erhöhung der Preise in Rechnung zu stellen, falls die gesamte bestellte Menge nicht innerhalb von sechs (6) Monaten nach Auftragsannahme durch den Verkäufer vom Käufer zum Versand abgerufen wird.
Richtlinie zu Coronavirus-Auftragsstornierung und Pushout
Im Bestreben, die Bedürfnisse unserer Kunden angesichts der globalen Auswirkungen auf Produktion, Versand und Lieferungen bestmöglich zu erfüllen, die durch behördliche Restriktionen als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie in dieser beispiellosen Zeit verursacht werden, werden Samtecs Richtlinien für Auftragsstornierungen und Auftrags-Pushouts wie folgt geändert:
Mit Wirkung vom 1. Mai 2020 kann der Käufer nach Annahme der Bestellung durch den Verkäufer innerhalb von sechzig (60) Tagen vor Fälligkeitsdatum keine Bestellung stornieren oder die Lieferungen für Produkte verschieben. Vom Verkäufer vorgenommene Terminänderungen haben keinen Einfluss auf die Preisstellung für den Kunden. (Siehe Preis- und Terminplanänderungen unter https://www.samtec.com/about/legal#price-schedule-changes).
Bestimmte Produkte wie HDR-Kabel (High Data Rate), optische Kabel, Glaskerntechnologien und kundenspezifische Produkte werden von Fall zu Fall geprüft, da es sich um Materialien handelt, die eine Pipeline haben.
Diese Änderungen ersetzen alle früheren Samtec-Richtlinien und Kundenverträge, die derzeit in Kraft sind und sind bis auf Weiteres gültig.
Aufschläge
Jeder Rechnung wird für alle Produkte mit Ursprungsland China, bei denen Samtec der für die Zahlung der Zölle verantwortliche Importeur ist, ein Zuschlag in Höhe von 15 % des Verkaufspreises hinzugefügt.
Zahlungsbedingungen und Widerruf von Krediten
Die Zahlungsfrist für Rechnungen beträgt netto 30 Tage ab Rechnungsdatum. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit alle dem Käufer gewährten Kredite zu widerrufen, weil der Käufer eine Rechnung nicht bei Fälligkeit bezahlt hat oder aus einem anderen vom Verkäufer als gut und ausreichend erachteten Grund, und in einem solchen Fall sind alle nachfolgenden Sendungen bei Lieferung zu bezahlen. Käufer hat den vollen Betrag der Rechnung des Verkäufers in US-Dollar zu zahlen, sodass dieser spätestens dreißig (30) Tage nach dem Rechnungsdatum eintrifft, ohne Stornogebühren. Verkäufer hat weiterhin das Recht, die Kredit- und Zahlungsbedingungen des Käufers zu genehmigen und kann jederzeit eine Vorauszahlung oder eine zufriedenstellende Sicherheit verlangen, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf, ein bestätigtes, unwiderrufliches Akkreditiv (in einer für den Verkäufer akzeptablen Form) oder eine schriftliche Garantie für prompte Zahlung.
Steuern
Die Preise für die hierin genannten Produkte verstehen sich ausschließlich aller städtischen, staatlichen und bundesstaatlichen Verbrauchssteuern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden, Steuern auf Herstellung, Verkauf, Einnahme, Bruttoeinkommen, Gewerbe, Verbrauch und ähnliche Steuern. Der Käufer ist für die Zahlung aller anfallenden Verkaufs- und/oder Verbrauchssteuern verantwortlich, die sich aus dem Kauf von Produkten vom Verkäufer ergeben.
Verzögerungen
Die Auftrags- und die Vertragserfüllung sowie die Lieferung und der Versand von Produkten unterliegen und sind abhängig von Verzögerungen, die direkt oder indirekt verursacht werden durch Brände, Überschwemmungen, Unfälle, Unruhen, höhere Gewalt, Krieg, Terrorakte, staatliche Eingriffe, Embargos, Prioritäten, Vorschriften, Anordnungen und Beschränkungen, Streiks, Arbeitskämpfe, Arbeitskräftemangel, Kraftstoff-, Energie-, Material- oder Versorgungsengpässen, Transportverzögerungen, Produktionsplänen des Verkäufers oder anderen Ursachen (unabhängig davon, ob diese in ihrer Art den oben genannten ähneln oder nicht), die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, und der Verkäufer haftet nicht für Verluste oder Schäden, die dem Käufer daraus entstehen.
Sollte einer der vorgenannten Umstände eintreten, hat der Verkäufer hat das Recht, nach seiner Wahl diesen Auftrag oder Vertrag oder einen Teil davon zu stornieren, ohne dass sich daraus eine Haftung ergibt.
Teillieferungen
Alle Sendungen des Verkäufers können bis zu 10 % über der vom Käufer bestellten Menge liegen. Der Verkäufer wird dem Käufer für diese Überlieferung keine Gebühren berechnen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen. Für jede diese Teillieferungen wird eine eigene Rechnung erstellt, die bei Fälligkeit zu bezahlen ist, ohne Rücksicht auf nachfolgende Lieferungen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, für Teillieferungen, die auf Verlangen des Käufers erfolgen, Frachtkosten in Rechnung zu stellen, soweit diese nicht bereits im Angebot des Verkäufers enthalten sind.
Eine verspätete Teillieferung entbindet den Käufer nicht von seiner Verpflichtung, die noch ausstehenden Lieferungen anzunehmen.
Datenschutz
Der Verkäufer und seine verbundenen und Tochterunternehmen erfassen und speichern personenbezogene Daten unserer Kunden. Für allgemeine Geschäfts- und Aufzeichnungszwecke speichert und verarbeitet der Verkäufer Informationen über personenbezogene Daten (PII). Dabei verpflichtet sich der Verkäufer zur Transparenz bei der Erhebung und Nutzung Ihrer Daten und zur Einhaltung unserer Datenschutzverpflichtungen. Die personenbezogenen Daten, die wir über Sie speichern, werden nur so weit verarbeitet, wie es für geschäftliche Zwecke und zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen erforderlich ist.
Mit der Ausführung eines Angebots oder der Übermittlung einer Bestellung an den Verkäufer erklärt sich der Käufer mit der Datenschutzerklärung des Verkäufers und den Datenschutzhinweisen einverstanden.
Alle Fragen oder spezifischen Anforderungen in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten sollten an privacy@samtec.com gerichtet werden.
Automobiltechnik
Wenn der Käufer Produkte des Verkäufers, die weder (i) eine ACD-Produkt-Teilenummer oder (ii) eine Teilenummer mit einem „A-“-Präfix (z. B. „A- ###-##-##-##...“) haben, in der oder für die Automobilindustrie oder in anderen Anwendungen mit spezifischen Anforderungen verwendet, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, diese Produkte nicht in Bewertungen der Automobil-Scorecard zu verwenden und stimmt zu, auf die Verpflichtungen des Verkäufers gemäß IATF 16949 oder kundenspezifische Anforderungen zu verzichten. Weitere Informationen finden Sie auf der Qualitätsseite des Verkäufers.
Eingeschränkte Produktgarantie
Der Verkäufer garantiert dem Käufer für einen Zeitraum von (a) sechs (6) Monaten ab dem Lieferdatum der Produkte an den Käufer oder (b) bei optischen Produkten ein (1) Jahr ab dem Lieferdatum an den Käufer (dieser Zeitraum, die „Gewährleistungsfrist"), dass die Produkte vorbehaltlich der vom Verkäufer veröffentlichten Toleranzen (i) zum Zeitpunkt der Produktlieferung an den Käufer den Spezifikationen des Verkäufers für die Produkte entsprechen und (ii) die Produkte frei von Material- und Herstellungsfehlern sind.
Die alleinige Haftung des Verkäufers für den Fall, dass Produkte während der vom Verkäufer bestätigten Gewährleistungsfrist nicht den vorgenannten Garantien entsprechen, besteht nach Wahl des Verkäufers darin, diese fehlerhaften Produkte zu ersetzen oder zu reparieren, oder, wenn diese Produkte nicht repariert oder ersetzt werden können, dem Käufer den Kaufpreis zu erstatten. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer Muster angeblich fehlerhafter Produkte zurücksendet, um den Verkäufer als Voraussetzung für die Erfüllung der Verkäuferverpflichtungen im Rahmen dieser eingeschränkten Garantie bei der Bestätigung dieser Abweichung zu unterstützen. Die vorstehenden Garantien gelten nicht für Produkte, die versagen infolge von (i) einer vom Käufer oder seinem Kunden vorgenommenen Änderung, (ii) unsachgemäßer Handhabung oder Beschädigung durch andere Personen als den Verkäufer oder (iii) Verwendung oder Installation in einer nicht vom Verkäufer genehmigten Weise oder Anwendung. Des Weiteren ist der Verkäufer in keinem Fall verantwortlich für Ansprüche oder Kosten im Zusammenhang mit Arbeits-, Nacharbeits-, Transport- oder anderen Kosten, die dem Käufer entstehen, wenn sie nicht vorher schriftlich vom Verkäufer genehmigt wurden.
Gewährleistungsausschluss
VORBEHALTLICH DER AUSDRÜCKLICHEN BESTIMMUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG ÜBERNIMMT DER VERKÄUFER KEINE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE PRODUKTE ODER JEGLICHE KOMPONENTEN. DER VERKÄUFER ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE FÜR TECHNISCHE RATSCHLÄGE, DIE ER IM ZUSAMMENHANG MIT DER INSTALLATION ODER DER VERWENDUNG DER HIERUNTER VERKAUFTEN PRODUKTE ERTEILT. JEGLICHE RATSCHLÄGE WERDEN VOM VERKÄUFER OHNE GEWÄHRLEISTUNG ERTEILT. IN KEINEM FALL UND UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET DER VERKÄUFER FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, ENTGANGENEN GEWINN, VERLORENE DATEN ODER NUTZUNGSVERLUSTE), DIE SICH AUS EINEM PRODUKT ODER EINEM SERVICE ERGEBEN, DER IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG BEREITGESTELLT WIRD, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE THEORIE VERTRAGSBRUCH, VERLETZUNG DER GEWÄHRLEISTUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER EINE ANDERE RECHTSLEHRE IST. ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, GEWÄHRLEISTUNGEN FÜR DAS DESIGN, DIE IMPLIZITE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, WERDEN HIERMIT AUSGESCHLOSSEN, ES SEI DENN, SOLCHE HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE WERDEN FÜR RECHTLICH UNWIRKSAM ERKLÄRT.
Schadenersatzansprüche
Ansprüche wegen Fehlmengen, Verzögerungen oder Ausfällen beim Versand oder bei der Lieferung oder aus anderen als den unter der vorstehenden eingeschränkten Gewährleistung aufgeführten Gründen gelten als vom Käufer erlassen und freigegeben, es sei denn, sie werden innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen nach Ankunft der genannten Produkte schriftlich geltend gemacht.
Für jedes Produkt, das an den Verkäufer zurückgesandt wird, ist ein vom Verkäufer bereitgestelltes Genehmigungsformular für die Materialrücksendung erforderlich.
Haftungsbeschränkung
IN KEINEM FALL HAFTET DER VERKÄUFER DEM KÄUFER ODER DRITTEN GEGENÜBER FÜR DIE KOSTEN DER BESCHAFFUNG VON ERSATZPRODUKTEN UND/ODER -KOMPONENTEN, ENTGANGENEN GEWINN, NUTZUNGSVERLUST, DATENVERLUST, INSTALLATIONSKOSTEN ODER NEBEN-, FOLGE-, INDIREKTE ODER SONDERSCHÄDEN, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN ODER SICH AUF PRODUKTE BEZIEHEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM VERTRAGSBRUCH, GARANTIEBRUCH, FAHRLÄSSIGKEIT, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER EINE ANDERE RECHTSGRUNDLAGE HANDELT, SELBST WENN DER VERKÄUFER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE. FERNER WIRD IN KEINEM FALL DIE GESAMTHAFTUNG DES VERKÄUFERS AUS EINEM KAUFAUFTRAG DEN GESAMTWERT EINES SOLCHEN KAUFAUFTRAGS ÜBERSTEIGEN.
Besitz, Lizenzierung und Entschädigung von geistigem Eigentum
Die Bereitstellung von Produkten (auch „Leistungen“ genannt) gemäß einem Angebot und/oder einem Kaufauftrag stellt keine ausdrückliche oder stillschweigende Lizenz unter einem Patent, Urheberrecht, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnis oder anderen Eigentumsrechten dar, die Eigentum des Verkäufers sind oder vom Verkäufer kontrolliert werden. Der Verkäufer besitzt alle geistigen Eigentumsrechte an allen vom Verkäufer entwickelten Technologien, Produkten und Informationen sowie an allen Verbesserungen oder Modifikationen, die vom Verkäufer oder Käufer an den Technologien, Produkten und Informationen des Verkäufers vorgenommen werden. Der Käufer verpflichtet sich, keine geistigen Eigentumsrechte des Verkäufers direkt oder indirekt zu verletzen. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer gegen alle Klagen zu verteidigen, zu schützen, zu entschädigen und schadlos zu halten sowie gegen alle Schäden, Ansprüche und Forderungen wegen tatsächlicher oder angeblicher Verletzung eines Patents in den Vereinigten Staaten oder außerhalb der Vereinigten Staaten sowie gegen Kosten und Gebühren zur Verteidigung von Klagen oder Rechtsstreitigkeiten, die gegen den Verkäufer wegen einer angeblichen Verletzung erhoben werden können, die sich ergibt aus des Käufers: (a) Verwendung der Produkte in Kombination mit anderen Produkten, die nicht vom Verkäufer bereitgestellt werden, (b) Änderung oder Modifikation der Produkte, die nicht vom Verkäufer vorgenommen oder genehmigt wurden, oder (c) aus der Einhaltung der Spezifikationen des Käufers durch den Verkäufer.
Kosten im Zusammenhang mit Änderungen von Spezifikationen, Zeichnungen und Werkzeugen
Alle zusätzlichen Kosten, die dem Verkäufer aufgrund von Änderungen an Spezifikationen oder Zeichnungen entstehen, die vom Verkäufer genehmigt wurden, sowie für alle zusätzlichen zu den hierin spezifizierten Produkten, werden dem Kaufpreis hinzugefügt und vom Käufer bezahlt. Wenn Werkzeug- und/oder Konstruktionskosten angegeben sind, bleiben diese Werkzeuge Eigentum des Verkäufers, selbst wenn für diese Werkzeuge Entgelte anfallen. Zur Vermeidung von Zweifeln begründet die Zahlung von Werkzeugkosten durch den Käufer keine Übertragung von Rechten oder Ansprüchen an solchen Werkzeugen auf den Käufer. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, alle Werkzeuge, die der Verkäufer ganz oder teilweise beschafft oder konstruiert hat, zur Erfüllung von Bestellungen für jeden Kunden zu verwenden.
Vesicherung
Der Verkäufer ist verpflichtet, den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.
Exportkonformität
Der Käufer verpflichtet sich hiermit, alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften der USA, der EU und andere Sanktions- und Exportkontrollgesetze und -vorschriften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Vorschriften des U.S. Treasury Department Office of Foreign Assets Control („OFAC“), des U.S. Department of State Directorate of Defense Trade Controls („DDTC“) und des U.S. Commerce Department Bureau of Industry and Security („BIS“), vollständig einzuhalten. Insbesondere sichert der Käufer zu, dass er Produkte, Services, Software, Quellcode oder Technologien, die er im Rahmen dieser Vereinbarung vom Verkäufer erhält, ohne vorherige Genehmigung der zuständigen Regierungsbehörden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf OFAC, DDTC und/oder BIS, an eine natürliche oder juristische Person, ein Unternehmen oder einen Bestimmungsort oder für eine durch die Gesetze oder Vorschriften der Vereinigten Staaten verbotene Tätigkeit oder Nutzung – direkt oder indirekt – verkauft, bereitstellt, exportiert, reexportiert, überträgt, umleitet, verleiht, vermietet, überlässt oder anderweitig absetzt.
Soweit nach US-amerikanischem Recht erforderlich, verpflichtet sich der Käufer ferner, alle Kunden und Geschäftspartner auf allen relevanten Listen der US-, EU- und kanadischen Regierung von Personen zu überprüfen, denen Ausfuhrprivilegien verweigert wurden oder die anderweitig Handels-, Ausfuhr- oder Finanzsanktionen unterliegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die OFAC-List of Specially Designated Nationals, die Denied Persons List and die Entity List des BIS, die Denied Persons List des U.S. State Department, die Denied List des Treasury Board of Canada und die Consolidated List der EU, bevor sie Produkte zur Verfügung stellen oder sich verpflichten, diese an eine Person weiterzugeben.
Der Käufer ist verantwortlich für die Beschaffung und Bezahlung aller Genehmigungen, Lizenzen oder sonstigen behördlichen Bewilligungen, die für die Wareneinfuhr in das Bestimmungsland der Einfuhr erforderlich sind, und er muss alle Gesetze und Vorschriften dieser Länder einhalten.
Der Käufer erkennt an, dass er nicht der Agent des Verkäufers ist, und sichert zu und garantiert, dass er keine Zusicherungen gegeben hat und im Zusammenhang mit dem Weiterverkauf von Waren keinem Regierungsbeamten etwas von Wert zahlen wird.
Verzug
Der Käufer gilt als in wesentlicher Nichteinhaltung einer Verpflichtung bei: Nichtzahlung fälliger Beträge, Widerruf des in dieser Vereinbarung vorgesehenen Käuferkredits, Versuch, die Lieferung zu stornieren oder die Lieferung bestellter Produkte zu verweigern, sofern dies nicht ausdrücklich nach dieser Vereinbarung zulässig ist, oder anderweitige Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung. Im Falle der wesentlichen Nichteinhaltung einer Verpflichtung des Käufers kann der Verkäufer nach schriftlicher Mitteilung: (a) seine Leistung aussetzen und Lieferungen ganz oder teilweise zurückhalten; (b) diesen Vertrag kündigen; (c) alle dem Verkäufer geschuldeten Beträge sofort fällig und zahlbar stellen; und/oder (d) Produkte auf dem Transport anhalten oder zurückrufen, diese zurücknehmen und alle für den Käufer gehaltenen Produkte ohne die Notwendigkeit eines anderen Verfahrens zurück und wieder in Besitz nehmen, und der Käufer stimmt zu, dass alle so zurückgerufenen, zurückgenommenen oder wieder in Besitz genommenen Produkte Eigentum des Verkäufers sind, vorausgesetzt, der Käufer erhält hieraus eine Gutschrift. Die Anwendung von Rechtsbehelfen nach diesem Vertrag verhindert, beschränkt oder verwirft keine anderen Rechtsbehelfe, die dem Verkäufer nach Recht und Billigkeit zur Verfügung stehen. Im Falle des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Käufer, die angemessenen Anwaltskosten des Verkäufers und die Kosten für die Geltendmachung des Kaufpreises zu tragen.
Bestehender Geheimhaltungsvertrag
Wenn Verkäufer und Käufer zuvor eine Geheimhaltungsvereinbarung („NDA“) abgeschlossen haben, gilt das NDA als durch Bezugnahme in diese Vereinbarung aufgenommen und bleibt in vollem Umfang gültig und wirksam. Im Falle eines Konflikts zwischen dieser Vereinbarung und dem NDA gelten die Bestimmungen dieser Vereinbarung.
Geltendes Recht
Alle Fragen in Bezug auf die Gültigkeit, Handhabung, Auslegung und Konstruktion dieser Vereinbarung unterliegen den Gesetzen des Staates Indiana und werden in Übereinstimmung mit diesen geregelt, wobei die ausschließliche Zuständigkeit bei Gerichten in Floyd County, Indiana, USA, liegt, ohne Rücksicht auf oder Anwendung von Kollisionsgrundsätzen und/oder des UN-Kaufrechts.
Die folgenden zusätzlichen Bedingungen gelten nur für alle Angebote/Aufträge bei Samtec Microelectronics („SME").
LOS-DEFINITION – Ein „Los“ ist definiert als identische Einzelteile vom Verkäufer und/oder Käufer, für die die Mikroelektronikabteilung des Verkäufers („SME“) genaue und endgültige Losdokumentation erhalten hat. Das Los wird mit identischen Montageverfahren und Materialien (einschließlich Maschinenprogrammierung) auf einmal bearbeitet. Annehmbare Lose müssen eine standardmäßige bondfähige Metallisierung aufweisen und frei von Oxidation oder anderen Verunreinigungen sein, die die Montageabwicklung beeinträchtigen können. Die Montage durch geschultes Personal von SME erfordert keine spezielle Konstruktion, Befestigung, Chemie oder spezielle Handhabung für das Los, die nicht in der endgültigen Losdokumentation spezifiziert ist. Abweichungen von den schriftlichen Anforderungen in der Anfrage und/oder diesem Angebot oder der endgültigen Losdokumentation können nach alleinigem Ermessen von SME zu Änderungen des angebotenen Preises führen. Dieses Angebot, einschließlich der Preise, kann von SME storniert werden, wenn der Käufer eine Änderung der endgültigen Losdokumentation verlangt, oder wenn das Los nicht auf einmal mit gleichen Teilen, Montageprozessen und Materialien bearbeitet werden kann.
DURCHLAUFZEIT – „Durchlaufzeit“ bezieht sich auf die Zeit, die der Verkäufer für die Montage eines Loses benötigt. Die Durchlaufzeit beginnt, wenn alle Teile, die endgültige Losdokumentation und die Bestellung des Käufers bei SME eingegangen und im Produktionskontrollsystem von SME angemeldet sind. Ein Turn-Time „Tag“, wie in jedem SME-Angebot erwähnt, ist definiert als „24-Stunden-Werktage“, sofern nicht anders angegeben.
MONTAGEMATERIALIEN – Angebote basieren auf den Standardmaterialien von SME. Alle vom Käufer angeforderten Nichtstandard-Montagematerialien müssen von SME genehmigt werden. Bei genehmigten Nichtstandard-Montagematerialien liegt es entweder (a) in der Verantwortung des Käufers, diese SME zur Verfügung zu stellen, oder (b) werden diese separat angeboten und von SME erworben. Der Verkäufer übernimmt keine Garantie für solche Montagematerialien, die vom Käufer oder von einer anderen Partei im Auftrag des Käufers zur Verfügung gestellt werden, und der Käufer hat keinen Anspruch auf Nichtkonformität solcher Materialien im Rahmen der hier dargelegten beschränkten Garantie des Verkäufers.
AUSBEUTE – SME kann keine bestimmte Chargenausbeute garantieren. Daher empfiehlt SME dem Käufer, eine Menge zu bestellen, die über der vom Käufer benötigten Mindestmenge liegt. Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Grundlage der von SME angebotenen Menge.
Überarbeitung: 22. April 2020